Ben's Kommentar

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Benjamin Merkler, geboren 1982, lebte 2002 bis 2007 in Köln, wo er Germanistik, Anglistik und Philosophie auf Magister studierte. Von 2007 bis 2009 studierte er an der Universität Heidelberg Anglistik, Philosophie und öffentliches Recht. Seit 2010 lebt er in Berlin und hat seine Promotion an der Technischen Universität Tallinn begonnen. Neben seinem Studium war er als Forschungsassistent sowie in einer PR/Marketing-Agentur tätig, schrieb gelegentlich Artikel und übersetzte. Zuvor war er schon in der Softwareentwicklung, in Marketing, Vertrieb und in der Gastronomie tätig. Privat trat er in seiner kölner Zeit ab und zu als Cressida Treulos (Travestie mit Livegesang) auf und stand im Bereich Kleinkunst und Comedy auf der Bühne. Überdies war er Protagonist in einem Dokumentarfilm.

Dienstag, August 17, 2010

Abschied vom Vater-Mutter-Kind-Spiel

Nach einer kleinen „Sommerpause“ starte ich heute mit einer freudigen Nachricht: Das Bundesverfassungsgericht hat heute endlich einmal die Spannung der beiden Artikel 3 (Gleichheit) und 6 (Ehe und Familie) aufgehoben. Einigen war es ja schon seit Einführung der Lebenspartnerschaften klar, dass dies eine Zwangsläufigkeit der Rechtsentwicklung und somit nur eine Frage der Zeit sei. Es hat zwar nun 9 Jahre gedauert, jedoch weiß man ja, dass gerade in verfassungsrechtlichen Fragen, eine langfristige Ausgestaltung meist recht lange dauert und sich erst im Zusammenspiel von Gesetzgebung und Verfassungsgerichtsbarkeit ergibt, bei der Letztere alleine schon der nötigen Zulässigkeitshürden wegen meist zeitverzögert greifen kann. Dazwischen liegt, wenn man so will Jellineks „normative Kraft des Faktischen“, sprich: eine Unzahl von Paaren, die gezeigt haben, dass es – entgegen aller damaligen Kritik – sehr wohl möglich ist als Homosexueller „wie Ehegatten in einer auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft”, so dass Urteil, zu leben. Dass nun eine Institution, die streng genommen schon per definitionem „konservativ“ sein muss – schließlich soll sie die Verfassung schützen, bewahren also quasi „konservieren“, sich einmal mehr als „liberal“ und auf der Höhe der Zeit erwiesen hat, ist umso erfreulicher. Gesellschaftlich ist dieser Schritt keine große Sache mehr, denn zumindest im Großen und Ganzen, sind Homosexuelle in der Gesellschaft „angekommen“ – mit Ausnahme einiger ländlicher Gegenden sowie dem Profi-Sport.

Auch hinsichtlich der „Familie“ hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass die konservative Sicht des Vater-Mutter-Kind nicht mehr das allein seligmachende Gralsgeheimnis ist. Wie erst kürzlich in den Medien berichtet, stehen wir vor einer Realität, in der fast 30% der Kinder nicht mehr in einem solchen Gefüge aufwachsen, davon fast 10% gar in Lebensgemeinschaften erzogen werden. Selbst Zynga, führender Entwickler von Social Games auf Facebook, hat dies erkannt. Auch wenn dies zugegebenermaßen ein sehr triviales Beispiel ist, so hat es mich doch heute Morgen gefreut, dass die beiden Jungs auf meiner kleinen Frontier-Farm im Social Game FrontierVille Nachwuchs bekommen haben. Dies mag daran liegen, dass man sich seine Charaktere dort sowieso nach Belieben zusammenstellen kann, jedoch ist es doch schön, dass die Entwickler hier keine Vorgaben machen, wie zum Beispiel gemischt-geschlechtliche Partnerschaften oder nur deren Möglichkeit, Nachwuchs zu bekommen. Wenn man nun bedenkt, dass die konservativen Kräfte in Amerika noch um einiges stärker sind – beziehungsweise dies suggerieren, so ist auch dies ein netter, kleiner Schritt nach vorne.

Der nächste Große wird bald folgen: Denn wenn jetzt erst einmal in steuer- und erbrechtlicher Hinsicht der Gleichheitssatz als dominierend im Vergleich zum – bei aller Ausweitung des Familienbegriffs dennoch sehr wichtigen – Schutz von Ehe und Familie gilt, so wird es vermutlich auch nicht mehr lange dauern, dass eine Angleichung im Adoptionsrecht folgen wird. Denn dies wäre die einzig konsequente Fortentwicklung; zumal, wie schon erwähnt, der faktische Familienbegriff ja sowieso schon ausgeweitet ist. Nicht nur, wie in meinem Falle, virtuell auch realiter gibt es schon das Vater-Vater-Kind-Spiel (natürlich auch Mutter-Mutter-Kind sowie Mutter-Kind und Vater-Kind), was mich augenzwinkernd zu einem weiteren Beispiel bringt: Als Kind wollte ich immer mit meinen Cousinen zusammen mit den Barbiepuppen spielen, diese, clever wie sie waren, ließen dies unter der Prämisse zu, dass ich als Ken sofort zu Beginn des Spiels zur Arbeit geschickt wurde und faktisch im Spiel nicht mehr existent war, wobei ich im Kindergarten die gegenteilige Rolle des alleinerziehenden Vaters übernahm, da niemand meine Frau sein wollte und es somit nur eine die Mutter substituierende „große Schwester“ gab, die mit auf die Kinder aufpasste.

Doch zurück zur Grundfrage nach dem „Was“ auf die Frage von Ehe und Familie: Schaut man sich das Ganze historisch an, so sind die Definitionen hierbei nie so fest gewesen, wie es die Konservativen immer behaupten. Im Mittelalter beispielsweise reichte es zum Teil schon aus, sich vor einem Zeugen ein Eheversprechen abzugeben, um in eine rechtskräftige Ehe einzutreten und die Mutterrolle vieler vorzugsweise aristokratischen Mütter war auch eher symbolhafter Natur, wurden die Kinder doch de facto von Ammen, Gouvernanten oder sonst wem erzogen. Dass die Kirche lange Zeit die alleinige Definitionshoheit über individuelle Lebens- und Familiengestaltung beanspruchte, war schon damals ein Fehlschluss – man denke nur an die Gegebenheiten, die zur Abspaltung der anglikanischen Kirche führten.

„Ehe und Familie“ sind schutzbedürftig, aber nicht heilig und vor allem nicht unantastbar, was alleine schon dem Text des Grundgesetzes zu entnehmen ist, der im Gegensatz zu Artikel 1 erklärt, dass Ehe und Familie lediglich „unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“ stehen und so darf der Staat beispielsweise, so heißt es dort weiter, nur dann eingreifen, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder das Kind zu verwahrlosen droht (wobei hier in Hinblick auf Ultrakonservative angemerkt sei, dass ein homosexuelles Umfeld keine Verwahrlosung ist). Dies zeigt doch, dass dieser Schutz nicht im Sinne einer „Zwnagsfamilisierung“ zu verstehen ist, die vorschreibt, wer oder was denn nun „Familie“ ist, sondern dem Wohl des Kindes untergeordnet ist und dieses Wohl kann auch darin bestehen, dass sich zerstrittene Eltern scheiden lassen oder man von einem liebevollen gleichgeschlechtlichen Paar erzogen wird. Denn wie in einer erst kürzlich gehörten Taufzeremonie eines mir sehr sympathischen Benediktinermönchs ist das Einzige und Wichtigste, was ein Kind bedarf Liebe und diese kann ihm auf verschiedenste Weise gegeben werden.

Deswegen ist zu hoffen, dass auch bald das Adoptionsrecht einen Angleich findet und auch formaljuristisch die Familien unter staatlichen Schutz subsumiert werden, die eben nicht einer Ehe im klassischen Sinne entspringen. Denn auch wenn die Ehe innerhalb der Kirche ein Sakrament ist, so ist die Familie es in der Gesellschaft nicht und es wäre ein weiterer, längst überfälliger Schritt der Säkularisierung.