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Benjamin Merkler, geboren 1982, lebte 2002 bis 2007 in Köln, wo er Germanistik, Anglistik und Philosophie auf Magister studierte. Von 2007 bis 2009 studierte er an der Universität Heidelberg Anglistik, Philosophie und öffentliches Recht. Seit 2010 lebt er in Berlin und hat seine Promotion an der Technischen Universität Tallinn begonnen. Neben seinem Studium war er als Forschungsassistent sowie in einer PR/Marketing-Agentur tätig, schrieb gelegentlich Artikel und übersetzte. Zuvor war er schon in der Softwareentwicklung, in Marketing, Vertrieb und in der Gastronomie tätig. Privat trat er in seiner kölner Zeit ab und zu als Cressida Treulos (Travestie mit Livegesang) auf und stand im Bereich Kleinkunst und Comedy auf der Bühne. Überdies war er Protagonist in einem Dokumentarfilm.

Donnerstag, Juni 17, 2010

Semper talis

„Stets gleich“ – so lautet der Wahlspruch des Wachbataillons, das vor wenigen Tagen unseren Bundespräsidenten mit dem Großen Zapfenstreich aus dem Amt verabschiedet hat. Es könnte aber ebenso gut das Leitprinzip des Grundgesetzes sein – oder besser sollte es dies. Der heute erschienene Artikel von Kurt Biedenkopf, in dem er vor einer Verknüpfung der Bundespräsidentenwahl mit tagespolitischen Fragen warnt und eine damit einhergehende Aufweichung der Verfassungsprinzipien attestiert, führt mich zu der Frage, ob nicht generell seit Bestehen des Grundgesetzes, dieses zunehmend ausgeweitet und zum Teil pervertiert wurde und weiterhin wird. Auch wenn jeder dieser Kunstgriffe im Einzelnen zum Teil einer Kritik unterzogen wurde, so machen wir uns jedoch meines Erachtens zu wenig Gedanken darüber, was diese „Tricks“ in ihrer Gesamtheit aus unserer Verfassung machen. Hier hilft eine einfache Hausfrauenweisheit: "Wer beim Topflappen zuviel im Hintergrund knüpft, hat irgendwann ein Knäuel."

Neben der aktuellen Frage der Politisierung der Bundesversammlung, die, wie Biedenkopf sehr präzise ausführt, der eigentlichen Idee dieses Verfassungselements entgegensteht, gab es in der Vergangenheit immer wieder Verfassungselemente, die zwar formaljuristisch korrekt eingesetzt wurden, jedoch im falschen Kontext. Hier nur zwei Beispiele – es gäbe sicherlich mehr, die man in diesem Sinne anführen könnte:

Als Kohl 1982 die Vertrauensfrage scheitern ließ, um Neuwahlen zu erzwingen, war dies insofern im Sinne der Verfassung, da er das Votum nach einer elementaren Veränderung der Situation im Parlament an das Volk zurückgegeben hat. Die Vertrauensfrage Schröders hingegen, als ein Mittel zum Zweck einer Sachentscheidung steht diesbezüglich schon auf wackligeren Beinen und wenn heute die SPD schon von durch Merkel hervorzurufende Neuwahlen spricht, läuft dies dem Grundgesetz vollends zuwider. Es gibt in unserer Verfassung streng genommen keine Neuwahlen – zumindest nicht im Sinne einer Selbstauflösung des Parlaments. Neuwahlen sind im Grundgesetz quasi nur vorgesehen, um einen Ausweg aus einer akuten Notsituation, nämlich dem Vertrauensverlust des Parlaments in die Regierung, zu bereiten. Es ist jedoch kein Mittel, um die eigenen Parteileute wieder auf eine Linie zu bringen.

Ein ebenso pervertiertes Verfassungselement ist die Prüfung von Gesetzen durch das Bundesverfassungsgericht, welches leider in der Vergangenheit auch zu oft ausgereizt wurde. Denn es ist nicht Aufgabe des Parlaments wahllos Gesetze zu erlassen im Wissen, dass diese einer Prüfung nicht standhalten werden, es jedoch darauf ankommen zu lassen, dass sie wieder aufgehoben werden. Soll Karlsruhe doch die Arbeit machen. Das ist dann in etwa so, als würde ein Restaurantbesitzer die Reinigung der Küche nur noch schlampig erledigen, denn wenn es zu schlimm wird, kommt ja Herr Rach.

Was kommt, ist jedoch nicht Herr Rach, sondern die Rache – die Rache der Geschichte, aus der wir – so scheint es – weniger gelernt haben, als uns lieb ist. Denn was aus einer guten Verfassung werden kann, wenn man einzelne Elemente entgegen ihrem Grundgedanken einsetzt, haben wir in Deutschland schon einmal erfahren. Der ein oder andere mag sich jetzt an der Bezeichnung „gute Verfassung“ im Hinblick auf die Weimarer Reichsverfassung stören. Hierzu sei gesagt, dass es sehr wohl eine gute Verfassung war oder zumindest eine bessere als es in den meisten Geschichtsbüchern steht. Bei genauem Hinsehen zeigt sich nämlich, dass sie über einiges verfügte, was sehr wohl gut war und auch ihr Scheitern ist nicht aus ihr selbst zu begründen – zumal monokausale Erklärungen in diesem Zusammenhang sowieso fehl am Platze sind. Sie mag einige Schwachstellen gehabt zu haben, aber diese hat jede Verfassung – auch das Grundgesetzt, wie man an der aktuellen Debatte sieht.

Denn man male sich einmal aus, was passierte, wenn wieder einmal eine politische Kraft am Werke wäre, die sich zum Ziel gesetzt hätte, die Verfassung mit ihren eigenen Mitteln außer Kraft zu setzen – formaljuristisch ist seinerzeit auch nichts schiefgelaufen. Mit einer solchen Kraft, die wohl nur in Form einer Partei auftreten könnte, wären wir bei der heutzutage geduldeten Verfassungspraxis nicht mehr allzu weit entfernt von einem abermaligen Kollaps. Wenn das Staatsoberhaupt politisch mit der stärksten Partei verknüpft ist und sich das Parlament nach Belieben auflösen kann und verfassungswidrige Gesetze erlässt, die dann bis zu ihrer Prüfung erst einmal wirken und durch ein Gericht erst korrigiert werden können – ein Gericht übrigens, dessen Mitglieder ebenfalls gewählt sind und wo eine ähnliche Einflussnahme einer Partei möglich wäre – dann sind wir soweit von „Weimarer Zuständen“ nicht mehr entfernt.

Der einzige Unterschied und wohl unser großes Glück heute ist, dass es aktuell keine solche Kraft gibt – oder besser: keine ausreichend große. Ob dies jedoch auf immer so bleiben wird, ist fraglich und daher wehret den Anfängen. Will heißen: Wir sollten mehr darauf Acht geben, wie die einzelnen Zahnräder unserer Verfassung genutzt werden, wenn wir möchten, dass die Uhr auch noch in Zukunft funktioniert. Überspitzt dargestellt könnte man auch fordern, dass auch das Handeln des Kanzleramts sowie des Parlaments vom Verfassungsschutz beobachtet werden müsste. Vor allem sollten wir wieder versuchen im Grundgesetz auch zwischen den Zeilen zu lesen – nur so wird es zur Verfassung. Wir müssen das System als solches verstehen, nicht als eine Ansammlung von Artikeln. Dieses System verfügt über eine wohl austarierte Balance, die es zu halten gilt und hier gilt nicht der Kohl’sche Spruch, dass nur wichtig sei, was hinten raus kommt.

Andernfalls müsste man den Deutschen attestieren, dass sie wieder einmal der Welt den Unterschied demonstrieren zwischen „gut gemacht“ und „gut gemeint“. Dann würde das gleiche Attribut, dass im Kontext der Verfassung als richtig gilt, negativ auf uns zurückfallen und wir wären leider auch „semper talis“.